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ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN

Chris Vogt - Fly Sax Tunes

Sigmund-Freud-Strasse 31 - 60435 Frankfurt am Main - chrisvogt.de - mail@chrisvogt.de

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Rechtsgeschaefte und Buchungen von:

Chris Vogt - Fly Sax Tunes, Sigmund-Freud-Strasse 31, 60435 Frankfurt am Main (nachfolgend Auftragnehmer), mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber).

Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gueltigen Fassung. Es steht dem Auftragnehmer frei, auch fuer andere Auftraggeber taetig zu werden.

 

§ 2 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt die im individuellen Angebot beschriebenen Leistungen (Live-Saxophon, Sax-DJ-Set, Showauftritte).

* Programmgestaltung: Die kuenstlerische Gestaltung obliegt dem Auftragnehmer. Musikwuensche des Auftraggebers werden nach Moeglichkeit beruecksichtigt. Sondervereinbarungen beduerfender Schriftform.

* Leistungsaenderung: Reduziert der Auftraggeber am Veranstaltungstag den vereinbarten Zeitumfang, bleibt der Anspruch auf die volle vereinbarte Gage bestehen.

* Verlaengerung: Jede angefangene halbe Stunde ueber die vereinbarte Endzeit hinaus wird gemaess dem im Angebot genannten Satz berechnet und einvernehmlich vereinbart.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestaetigung (E-Mail ausreichend) des Angebotes durch den Auftraggeber und die anschliessende Auftragsbestaetigung durch den Auftragnehmer zustande. Das Angebot stellt keine langfristige Terminreservierung dar; erst mit der Bestaetigung ist der Termin fest gebucht.

Sollte der Auftragnehmer zwischenzeitlich eine weitere Anfrage fuer denselben Termin erhalten, haelt er Ruecksprache mit dem Auftraggeber. Nimmt dieser das Angebot nicht innerhalb von 24 Stunden an, steht es dem Auftragnehmer frei, den anderen Auftrag anzunehmen.

 

§ 4 Gage und Kosten

* Gage: Der Veranstalter zahlt an den Kuenstler eine Netto-Festgage gemass Angebot zzgl. der jeweils gueltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

* Anzahlung: Eine etwaige Anzahlung ist bis zum im Angebot genannten Datum zu leisten. Die Restzahlung erfolgt binnen 10 Tagen nach ordnungsgemasserRechnungsstellung.

* Reisekosten: Der Auftraggeber traegt saemtliche Reisekosten (0,30 EUR/km ab Wohnort des Kuenstlers) sowie Parkgebuehren und sonstige Reisespesen, sofern nicht anders vereinbart.

* Unterkunft: Bei einer Entfernung von mehr als 100 km (einfache Strecke) stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten eine Hotelunterkunft (mindestens 3-Sterne) inkl. Fruehstueck bereit.

* Verpflegung: Der Auftraggeber stellt dem Kuenstler und ggf. Begleitmusikern Getraenke und Catering in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfuegung.

* Abzuege: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Abzuege jeglicher Art von der vereinbarten Gage vorzunehmen.

 

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

* Der Auftraggeber sorgt fuer einen ordnungsgemassenAblauf der Veranstaltung und haftet fuer die Sicherheit des Kuenstlers, seiner Instrumente und seines Equipments am Veranstaltungsort.

* Er stellt eine abschliessbare Garderobe sowie ausreichende Stromversorgung (getrennte Phasen fuer Ton/Licht empfohlen) bereit.

* Er traegt alle notwendigen Genehmigungen sowie anfallende GEMA-Gebuehren. Die GEMA-Anmeldung muss spaetestens 3 Tage vor der Veranstaltung durch den Auftraggeber erfolgen.

* Der Aufbaubereich muss trocken, sicher und rechtzeitig zugaenglich sein.

 

§ 6 Pflichten des Kuenstlers

Der Kuenstler verpflichtet sich, puenktlich zu erscheinen und die vereinbarte Leistung ordnungsgemasszuerbringen. Er ist in der kuenstlerischen Gestaltung seines Programms frei. Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung ist der Auftraggeber unverzueglich zu informieren und ein aerztliches Attest vorzulegen.

 

§ 7 Stornierungsbedingungen

Mit Zustandekommen des Vertrages gelten folgende Stornierungskosten:

 

Stornierungszeitpunkt

Bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstag

50 % der Auftragssumme

Bis 1 Monat vor dem Veranstaltungstag

75 % der Auftragssumme

Weniger als 1 Monat vor dem Veranstaltungstag

100 % der Auftragssumme

 

Stornierungen muessen schriftlich erfolgen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gelingt es dem Auftragnehmer, einen Ersatzauftrag fuer den freigewordenen Termin zu vermitteln, reduzieren sich die Stornierungskosten auf 10 % der Auftragssumme.

 

§ 8 Ausfall / Hoehere Gewalt

* Krankheit (Kuenstler): Bei krankheitsbedingtem Ausfall (Nachweis durch aerztliches Attest) entfallen Ansprueche gegen den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber umgehend zu informieren und bei der Suche nach einem adaequaten Ersatz zu unterstuetzen.

* Absage durch Auftraggeber: Bei Vertragsbruch oder Absage durch den Auftraggeber wird die volle vereinbarte Gage faellig.

* Hoehere Gewalt: Bei behoerdlich angeordneter Unmoeglichkeit der Durchfuehrung (z. B. behoerdliches Verbot) wird der Vertrag aufgeloest. Bereits entstandene Kosten koennen anteilig berechnet werden. Eine allgemeine Absage aus reiner Vorsicht zaehlt nicht als hoehere Gewalt.

 

§ 9 Widerrufsrecht

Beide Vertragspartner koennen die Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestaetigung ohne Angabe von Gruenden schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt mit der Buchungsbestaetigung des Auftragnehmers per E-Mail.

Wurde die Buchung weniger als 21 Tage vor dem Veranstaltungsdatum getaetigt, verkuerzt sich das Widerrufsrecht auf 3 Tage nach Erhalt der Buchungsbestaetigung.

Widerruf zu richten an:

Chris Vogt - Fly Sax Tunes - mail@chrisvogt.de

 

§ 10 Urheberrechte und Aufnahmen

GEMA-Gebuehren traegt der Auftraggeber als Veranstalter. Foto- und Videoaufnahmen fuer private Zwecke sind gestattet. Eine kommerzielle Veroeffentlichung von Bildmaterial des Kuenstlers bedarf seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

§ 11 Haftung

Der Auftraggeber haftet fuer Schaeden an vom Auftragnehmer eingebrachtem Equipment und Instrumenten, die durch Gaeste, Dritte oder mangelhafte Infrastruktur am Veranstaltungsort verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit.

 

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, ueber die Inhalte dieses Vertrages gegenueber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Hiervon ausgenommen sind Behoerden und Institutionen mit einem rechtlichen Anspruch auf Einsichtnahme.

 

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine angemessene Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am naechsten kommt.

 

§ 14 Schriftform

Aenderungen und Ergaenzungen dieser AGB beduerfender Schriftform. Muendliche Nebenabreden haben keine Gueltigkeit.

 

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich deutsches Recht. Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main.

 

Stand: April 2026

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